Den folgenden Brief habe ich mit Hilfe von Vordrucken im Internet 2008 verfasst, um Einspruch gegen eine unverschämte Gebührenerhebung der GDSK einzulegen. Ich habe diesen Brief ein zweites mal verwenden müssen, um auch gegen einen zweiten Versuch der GDSK Einspruch einzulegen. Daraufhin habe ich nie wieder eine Forderung von der GDSK erhalten. Mein Widerspruch scheint also gefruchtet zu haben.
Da ich allerdings nicht die Einzige bin, die jemals mit der GDSK Probleme hatte, möchte ich euch meinen Brief als Vordruck zur Verfügung stellen. Nur für den Fall, dass ihr auch einmal in die gleiche Verlegenheit kommt. Mittlerweile bestellen viele ja in China, bei Taobao-Shops und anderen. Ihr müsst nur den Text kopieren, die Fragezeichen ersetzen, Ausdrucken und fertig!
Viel Erfolg!
Stadt, ??. Monat 200?
Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom ?.??.200?
Rechnungs-Nr. ???????
GdSK-Nr.: ???????
HAWB-Nr.: ???????
POD-Nr: ???????
ATC-NR: ???????
Rechnungs-Nr. ???????
GdSK-Nr.: ???????
HAWB-Nr.: ???????
POD-Nr: ???????
ATC-NR: ???????
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK. Zeitgleich teile ich Ihnen mit, dass ein Teilbetrag für die geforderte Einfuhrumsatzsteuer plus Zoll in Höhe von ??,?? EUR auf Ihr Konto überwiesen wurde. Somit wurde Ihre Rechnung um ??,?? EUR ("Abfertigungsgebühr") plus Mehrwertsteuer gekürzt.
Begründung:
Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von ??,?? EUR für eine "Abfertigungsgebühr" ist nicht nachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. In der offiziellen Zustellungsbestätigung der GDSK vom ?.??.200? ist mir der Versuch aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung „Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.“
Vor die zwei Wahlmöglichkeiten gestellt:
- eine "Kostenfreie" Rücksendung an den Absender zu beantragen
oder
- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebühr" von ??,?? EUR mit der Verzollung zu beauftragen,
haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn eine Rücksendung an den Absender ist unzumutbar. Diese Rücksendung wäre für den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten würde er mir sicherlich in Rechnung stellen. Außerdem wünschte ich natürlich, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!
Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.
Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGB hinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.
Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie meine Angaben zu Art und Inhalt des Paketes ignoriert und die Sendung falsch beim Zollamt angemeldet haben. Daraus resultieren mir höhere Zollgebühren und ein großer Aufwand, da ich nun wiederum beim Zollamt einen Widerspruch einlegen muss, um zu versuchen den mir durch Sie entstandenen Schaden wieder auszugleichen.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Mit freundlichen Grüßen,
???????
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